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Vorläufiger Personalausweis
Vorläufiges Identitätsdokument
Allgemeine Informationen
Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen. Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig. Gleichzeitig sollten Sie einen Antrag auf Ausstellung eines (endgültigen) Personalausweises stellen.
Was wird benötigt?
- Bisheriger Personalausweis, auch wenn er bereits abgelaufen ist oder - Reisepass bzw. Kinderausweis / Kinderreisepass, - 1 aktuelles Lichtbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Haaransatz bis Kinnspitze: 20 bis 25 mm, ohne Kopfbedeckung. Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie. Informieren Sie bitte den Fotografen über den Verwendungszweck des Lichtbildes. - eventuell Verlustanzeige
Gebühren
10,00 €
Wichtige Hinweise/Fristen
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen, ebenso nicht bei der Abholung.
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz