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Untersuchungsberechtigungsschein
Kostenübernahme durch das Land Niedersachsen für Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgsetz
Allgemeine Informationen
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich ärztlich untersuchen lassen. Da die Kosten für diese Untersuchung nicht von den Krankenkassen getragen werden, erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein, den der Arzt zur Kostenübernahme bei dem Versorgungsamt einreicht.
Was wird benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass - Antrag vom Arbeitgeber - ggf. Lehrvertrag
Gebühren
keine
Wichtige Hinweise/Fristen
Es sind mehrere Untersuchungen möglich: - Erstuntersuchungen - vor Eintritt ins Berufsleben - Erste Nachuntersuchung - vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres Es können weitere Untersuchungen vom Arzt angeordnet werden, für die Sie ebenfalls einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten können. Der Untersuchungsberechtigungsschein ist besonders sorgfältig aufzubewahren. Es wird ungültig, wenn sich der Jugendliche nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres der ärztlichen Untersuchung unterzieht.
Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz