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Ummeldung
Wohnungswechsel innerhalb der Stadt Cloppenburg
Allgemeine Informationen
Wenn Sie innerhalb der Stadt Cloppenburg umziehen, müssen Sie sich binnen zwei Wochen ummelden. Bei Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Was wird benötigt?
Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbescheinigung
Wichtige Hinweise/Fristen
Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Sie dazu verpflichtet, stets Ihre aktuelle Adresse in Ihren Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen. Diese Eintragung nimmt die Zulassungsstelle des Landkreises Cloppenburg gebührenpflichtig vor.
Rechtsgrundlagen
"" 17 ff. Bundesmeldegesetz (BMG), Nieders. Ausführungsgesetz zum BMG (Ncs. AG BMG)