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Straßenreinigungsgebühren
Straßenreinigungsgebühren
Allgemeine Informationen
Die Stadt Cloppenburg führt die Reinigung der in einem besonderen Verzeichnis aufgeführten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, auch einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen als öffentliche Einrichtungen gemäß der geltenden Straßenreinigungssatzung durch. Hierfür wird eine Gebühr erhoben. Gebührenpflichtige sind die Benutzer der öffentlichen Straßenreinigung. Als Benutzer gelten die Eigentümer der Grundstücke, die an den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen liegen. Maßstab für die Straßenreinigungsgebühren ist die Straßenfrontlänge des Grundstücks auf volle Meter abgerundet und die Reinigungsklasse, zu der die Straße nach dem Straßenverzeichnis gehört.
Gebühren
Die Straßenreinigungsgebühren betragen: - Reinigungsklasse A (2 x wöchentl. Reinigung) = 2,44 € - Reinigungsklasse B (1 x wöchentl. Reinigung) = 0,96 € - manuelle Reinigung Fußgängerbereich = 17,02 € - übrige Straßen (Passagen) = 5,63 €
Wichtige Hinweise/Fristen
Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist vom Veräußerer und Erwerber der Stadt innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen.
Rechtsgrundlagen
Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Cloppenburg