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Parkausweise für Schwerbehinderte
Schwerbehinderten und Blinden können Ausnahmegenehmigungen zum Parken erteilt werden.
Allgemeine Informationen
Die Parkausweise können erst dann ausgestellt werden, wenn durch das Versorgungsamt ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen „aG“ oder „Bl“ ausgestellt worden ist. Es können auch befristete vorläufige Parkausweise ausgestellt werden, wenn die Erteilung eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkmal „aG“ oder „Bl“ zu erwarten ist.
Was wird benötigt?
- Kopie des Schwerbehindertenausweises - Lichtbild
Gebühren
Die Ausnahmegenehmigungen werden gebührenfrei erteilt.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung