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Kinderreisepass
Identitätsnachweis für Kinder unter 12 Jahren
Allgemeine Informationen
Jedes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit kann vor Eintritt der Ausweispflicht (12. Lebensjahr) einen Kinderreisepass erhalten, der auch zu Reisen ins europäische und außereuropäische Ausland berechtigt. Ab Geburt muss der Kinderreisepass mit einem biometrischen Passbild versehen werden. Die Zustimmung des/der Sorgeberechtigten ist erforderlich.
Was wird benötigt?
- Geburts- oder Abstammungsurkunde - alter Kinderausweis/ Kinderreisepass, falls vorhanden - ein aktuelles Lichtbild aus neuerer Zeit ) Anforderungen an das Lichtbild: Der Hintergrund des Lichtbildes muss heller sein als die Gesichtspartie. Informieren Sie bitte den Fotografen über den Verwendungszweck der Fotos. - Unterschrift beider Erziehungsberechtigten bzw. eine formlose Einverständniserklärung - Vorlage der Ausweisdokumente zum Abgleich der Unterschriften - ggfs. ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts - ggfs. Legitimationspapier der gesetzlichen Vertreter bzw. Betreuerausweis des Betreuers
Gebühren
Erstausstellung 13,- €
Wichtige Hinweise/Fristen
Für jeden Kinderreisepass wird ein biometrisches Foto benötigt.
Rechtsgrundlagen
Passgesetz