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Führungszeugnis
Auskunft über strafrechtliche Verurteilungen
Allgemeine Informationen
Das Führungszeugnis beinhaltet alle Eintragungen von rechtskräftigen Entscheidungen deutscher Gerichte über strafrechtliche Verurteilungen. Es wird unterschieden: - Auskunft an den Betroffenen (Belegart N) - Auskunft an Behörden (Belegart 0) - Verwendungszweck und Anschrift der Behörde sind anzugeben. Die Beantragung ist beim Hauptwohnsitz vorzunehmen.
Was wird benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
13,00 €
Wichtige Hinweise/Fristen
Sie können sich nicht vertreten lassen.
Rechtsgrundlagen
Bundeszentralregistergesetz