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Familienpass für Cloppenburger
Bereits seit dem 01. Januar 1992 hat es sich die Stadt Cloppenburg zur Aufgabe gemacht, kinderreiche Familien sowie Alleinerziehende durch den Cloppenburger Familienpass zu fördern. Durch diesen werden finanzielle Zuwendungen der Stadt an Familien vermittelt; er eröffnet den Familien somit eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Allgemeine Informationen
Wer erhält den Familienpass: Anspruchberechtigt für den kostenlosen Familienpass sind Familien mit mindestens drei Kindern, Alleinerziehende ohne im selben Haushalt lebenden ( Ehe-) Partner mit mindestens einem Kind sowie Familien bzw. Alleinerziehende mit einem behinderten Kind (mindestens 50 % GdB). (Gültigkeit: Ein Kalenderjahr) Vergünstigungen: Der Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme folgender Vergünstigungen: - Ermäßigte Eintrittspreise für kulturelle Veranstaltungen in der Stadt und in der Stadthalle von 50%, höchstens jedoch 12 € . - Gebührenbefreiung bei der erstmaligen Ausstellung eines Kinderreisepasses. - Zuschuss für selbstgezahlte Beiträge zum Kindergartenbeitrag, zum Krippenbeitrag oder zum Tagesmutterbeitrag in Höhe von monatlich 10 €. - Klassenfahrtzuschuss in Höhe von 1/3 der Kosten, höchstens jedoch 50 € (Ansprüche Dritter, wie BuT-Leistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen) sind. - Ermäßigte Wertkarten für das Freizeitbad. - Zuschuss zu den Abwasserbeseitigungsgebühren.
Anträge und Verlängerungen können auch schriftlich eingereicht werden. Entsprechende Nachweise sind beizufügen.
Was wird benötigt?
- bei Kindern über 18 Jahre Kindergeldnachweis - gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis
Gebühren
Gegen eine Gebühr von 110 € für Familien mit einem Kind sowie gegen eine Gebühr von 80 € für Familien mit 2 Kindern, kann der Familienpass auch kostenpflichtig erworben werden. (Gültigkeit: Antragsmonat sowie die folgenden 12 Monate)
Wichtige Hinweise/Fristen
Der jährlich ausgestellte Familienpass ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen. Der Familienpass kann von allen Familienmit 1. Wohnsitz in Cloppenburg mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren oder mit einem behinderten Kind im Bürgerbüro beantragt werden. Hierzu erfolgt jeweils eine Presseinformation.
Rechtsgrundlagen
Freiwillige Leistungen auf Grund von Ratsbeschlüssen.
Formulare
- Antrag: Kostenloser Cloppenburger Familienpass (407 KB)
- Antrag: Kostenloser Cloppenburger Familienpass 1 Kind (416 KB)
- Antrag: Kostenloser Cloppenburger Familienpass 2 Kinder (411 KB)
- Antrag: Zuschuss zur Abwasserbeseitigungsgebühr Cloppenburger Familienpass (346 KB)
- Einmalige Einzugsermächtigung Cloppenburger Familienpass (372 KB)
- Kindergartenzuschuss - Antrag (Cloppenburger Familienpass) (55 KB)
- Klassenfahrtzuschuss - Antrag (Cloppenburger Familienpass) (11 KB)