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Beglaubigungen
Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original
Allgemeine Informationen
Wir können Ihnen Unterschriften, Fotokopien oder Abschriften beglaubigen. Mit dieser Beglaubigung wird bescheinigt, dass die Unterschrift, die Fotokopie oder die Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt.
Was wird benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass - Original des zu beglaubigenden Schriftstückes
Gebühren
- Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen, die die Behörde selbst hergestellt hat, je Seite 4,60 Euro - In anderen Fällen, je Seite 6,00 Euro - Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen, 6,00 Euro
Wichtige Hinweise/Fristen
- Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können wir nicht beglaubigen. - Fotokopien und Abschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die Fotokopie oder Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. - Personenstandsurkunden (wie z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) dürfen nicht beglaubigt werden, wenn die Standesämter noch erreichbar sind. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, das die Originalurkunde ausgestellt hat.
Rechtsgrundlagen
- Verwaltungsverfahrensgesetz - Allgemeine Gebührenordnung - Verwaltungskostengesetz