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Abwassergebühren
Informationen zu Abwassergebühren
Allgemeine Informationen
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern. Die Gebühr wird für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt und nach verschiedenen Maßstäben erhoben. Die Gebühr für die Beseitigung von Schmutzwasser wird nach der Abwassermenge berechnet, die im Erhebungszeitraum in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Die Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 m³ Abwasser. Grundlage ist im Regelfall die im Kalenderjahr vom OOWV bezogene Frischwassermenge. Die Gebühr für die Beseitigung von Regenwasser wird nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche berechnet.
Gebühren
Die Abwassergebühr beträgt je m³ Schmutzwasser ab dem 01.01.2020 = 1,81€ (Schmutzwasserkanalgebühr). Die Regenwassergebühr beträgt je m² bebauter/befestigter Fläche ab dem 01.01.2019 = 0,32 € (Regenwasserkanalgebühr).
Rechtsgrundlagen
Abwasserbeseitigungsgebührensatzung der Stadt Cloppenburg in der zur Zeit geltenden Fassung
Formulare
- Zwischenzähler Ablesung (Druckversion) (107 KB)
- Zwischenzähler Ablesung (17 KB)
- Anmeldung Zwischenzähler (135 KB)
- Sepa-Lastschriftmandat (83 KB)
- Eigentumswechsel Vordruck (76 KB)