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Abmeldung
Wegzug aus Cloppenburg
Allgemeine Informationen
Wenn Sie aus Cloppenburg wegziehen, jedoch die Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen, ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Ziehen Sie jedoch ins Ausland, so sind Sie verpflichtet, sich abzumelden.
Wichtige Hinweise/Fristen
Sie können sich auch formlos, schriftlich per Post, abmelden. Bei Abmeldungen ins Ausland kann auch die Auslandsadresse künftig gespeichert werden.
Rechtsgrundlagen
§§ 17 ff Bundesmeldegesetz (BMG) Nieders. Ausführungsgesetz zum BMG (Nds. AG BMG)