
Behördenführer
Eichwesen
Messgeräte werden nachgeeicht. Alle nacheichpflichtigen Betriebe werden schriftlich über den persönlichen Nacheichtermin durch die Stadt Cloppenburg unterrichtet.
Allgemeine Informationen
Messgeräte, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwendet werden, müssen zugelassen und geeicht sein. Alle 2 Jahre werden örtliche Eichtage vom Eichamt Oldenburg in Cloppenburg durchgeführt. Diese Nacheichung findet im Interesse der Bürger statt, die sonst das zuständige Eichamt aufsuchen müssten.
Wichtige Hinweise/Fristen
Eichamt Oldenburg, Betriebsstelle im Mess- und Eichwesen Niedersachsen, Artillerieweg 55, 26129 Oldenburg Tel. : 0441/ 97178- 0 Fax : 0441/ 97178-015
Rechtsgrundlagen
Eichgesetz, Eichordnung