
Behördenführer
Anmeldung
Zuzug nach Cloppenburg
Allgemeine Informationen
Wenn Sie nach Cloppenburg ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden. Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind durch den Erziehungsberechtigten zu melden. Neugeborene sind immer dann zu melden, wenn sie nicht in der Wohnung der Eltern bzw. der Mutter aufgenommen werden. Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, sind durch diese zu melden.
Was wird benötigt?
- Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass - bei Familien: Familienstammbuch - Wohnungsgeberbescheinigung
Gebühren
Keine
Wichtige Hinweise/Fristen
- Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Sie verpflichtet, Ihre aktuelle Adresse im Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen. Diese Eintragung nimmt die Zulassungsstelle des Landkreises in Cloppenburg gebührenpflichtig vor. - Verstöße gegen die Meldepflicht gelten gem. § 54 Abs. 2 BMG als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden. .
Rechtsgrundlagen
§§ 17 ff Bundesmeldegesetz (BMG), Nieders. Ausführungsgesetz zum BMG (Nds. AG BMG)