15.01.2021 - Weil die Verletzung der Streupflicht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden kann, sondern auch eine persönliche Haftung der Streupflichtigen bei Personen- und Sachschaden nach sich ziehen kann, weist die Stadt Cloppenburg noch einmal eindringlich auf die Streupflicht hin.
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